Nichtabnahmeentschädigung bei Krediten: Was bedeutet das für Sie?
- SBKV
- 11. Aug. 2024
- 2 Min. Lesezeit
Sie haben einen Kreditvertrag unterschrieben, aber aus verschiedenen Gründen benötigen Sie das Geld doch nicht mehr? Dann könnte eine Nichtabnahmeentschädigung auf Sie zukommen. Was genau das ist und welche Rechte Sie haben, erklären wir im Folgenden.
Was ist eine Nichtabnahmeentschädigung?
Eine Nichtabnahmeentschädigung ist eine Zahlung, die Sie an die Bank leisten müssen, wenn Sie einen bereits zugesagten Kredit nicht in Anspruch nehmen. Die Bank hat in diesem Fall Ressourcen gebunden und erwartet dafür eine Entschädigung. Wenn Sie den Kredit nun doch nicht abnehmen, geht dieser Gewinn der Bank verloren.
Warum muss ich eine Nichtabnahmeentschädigung zahlen?
Die Bank hat einen Anspruch auf Schadensersatz, da sie durch Ihr Verhalten einen finanziellen Verlust erleidet Sie hat durch die Bereitstellung des Kredits einen finanziellen Aufwand. Sie hat beispielsweise Mitarbeiterstunden und andere Ressourcen eingesetzt. Indem Sie den Kredit nicht abnehmen, entgeht der Bank der Zinsertrag, den sie mit dem Geld hätte erzielen können. Die Nichtabnahmeentschädigung soll diesen entgangenen Gewinn ausgleichen.
Wie hoch ist die Nichtabnahmeentschädigung?
Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung kann im Kreditvertrag festgelegt werden. Oft handelt es sich dabei um eine pauschale Summe. Allerdings muss diese Pauschale den tatsächlichen Schaden der Bank nicht übersteigen.
Wie wird die Nichtabnahmeentschädigung berechnet?
Die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise:
Kreditbetrag: Je höher der Kreditbetrag, desto höher ist in der Regel auch die Entschädigung.
Laufzeit: Eine längere Laufzeit führt zu einer höheren Entschädigung.
Zinsbindung: Die Dauer der Zinsbindung beeinflusst ebenfalls die Höhe der Entschädigung.
Kann ich die Nichtabnahmeentschädigung vermeiden oder reduzieren?
In einigen Fällen können Sie die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung umgehen. So können Sie beispielsweise versuchen, mit der Bank zu verhandeln und eine niedrigere Entschädigung zu vereinbaren. Auch wenn die Bank schuldhaft für die Nichtinanspruchnahme des Kredits verantwortlich ist, müssen Sie in der Regel keine Entschädigung zahlen.
Kreditvertrag sorgfältig lesen: Prüfen Sie die Bedingungen zur Nichtabnahmeentschädigung genau.
Widerrufsrecht nutzen: Wenn Sie den Vertrag innerhalb der Widerrufsfrist widerrufen, müssen Sie in der Regel keine Nichtabnahmeentschädigung zahlen.
Verhandlungsbereitschaft zeigen: Versuchen Sie mit der Bank zu verhandeln und eine niedrigere Entschädigung auszuhandeln.
Was sagt die Rechtsprechung?
Die Gerichte haben entschieden, dass Banken grundsätzlich eine Nichtabnahmeentschädigung verlangen können. Allerdings muss diese Entschädigung angemessen sein und den tatsächlichen Schaden der Bank widerspiegeln.
BGH-Urteil vom 21. Februar 1985 - III ZR 207/83
Tipps für Verbraucher:innen:
Lesen Sie den Kreditvertrag genau durch: Achten Sie auf die Regelungen zur Nichtabnahmeentschädigung.
Vergleichen Sie die Angebote: Nicht alle Banken verlangen eine Nichtabnahmeentschädigung oder haben unterschiedliche Bedingungen.
Nachweis eines geringeren Schadens: Wenn Sie der Meinung sind, dass die geforderte Summe zu hoch ist, können Sie versuchen nachzuweisen, dass der tatsächliche Schaden der Bank geringer ist.
Rechtliche Beratung: Lassen Sie sich im Zweifel von einem Rechtsanwalt beraten.
Fragen Sie nach: Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie Ihren Berater.
Fazit:
Eine Nichtabnahmeentschädigung kann eine unangenehme Überraschung sein. Um sich davor zu schützen, sollten Sie den Kreditvertrag sorgfältig prüfen und sich im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
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