Rechtsprechung: Keine Kontoführungsgebühren für Darlehen
- SBKV
- 11. Aug. 2024
- 1 Min. Lesezeit
Banken dürfen kein Entgelt für die Führung von Darlehenskonten verlangen.
Die Verwaltung eines Darlehenskontos dient in erster Linie den eigenen Interessen der Bank. Sie ermöglicht es der Bank, eingehende Zahlungen zu verbuchen und den Kreditverlauf zu überwachen. Da es sich hierbei nicht um eine zusätzliche Leistung für den Kunden handelt, ist eine gesonderte Vergütung dafür unzulässig.
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil klargestellt:
Banken dürfen in ihren Vertragsformularen kein gesondertes Entgelt für die Führung eines Darlehenskontos vereinbaren.
(Urteil vom 7. Juni 2011 - Az. XI ZR 388/10)
Fazit: Sollten Sie in Ihrem Darlehensvertrag eine solche Gebühr vereinbart haben, können Sie diese unter Umständen zurückfordern. Es empfiehlt sich, in diesem Fall rechtlichen Rat einzuholen.
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